Carta Lupiana

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Die Carta Lupiana wurde von Kaiser Ronald dem II. erstmals verfasst und besitzt Allgemeingültigkeit, die von allen Einwohnern und Besuchern Lupiens einzuhalten ist.

Hinweis: Zum Strafrecht


Paragraph 1

Diese Gesetze wurden vom Kaiser erlassen. Er hat jederzeit das Recht, diese Gesetze per Dekret ganz oder teilweise zu ändern oder auszusetzen.


Paragraph 2

Gesetze die für das ganze Kaiserreich gelten können nur vom Kaiser erlassen werden.

Die Landesherren der Fürsten- und Königreiche haben die Möglichkeit, Gesetze für ihr Land zu erlassen. Sofern diese Einschränkungen der in der Carta Lupiana festgehaltenen Gesetze beinhalten, sind sie durch den Kaiser zustimmungspflichtig.

Gleiches Recht gilt auch für die den Fürsten- und Königreichen untergeordneten Grafschaften und Baronien.


Paragraph 3

Lupien ist ein föderales Kaiserreich. Souverän ist die kaiserliche Hoheit. Die Kaiserwürde ist durch Erbfolge festgelegt. Die Macht der kaiserlichen Hoheit ist absolut.

Die Königreiche und Fürstentümer unterwerfen sich der kaiserlichen Hoheit. Sie respektieren die unveräußerlichen Rechte eines jeden Wesens. Sie weisen ihre Grafschaften und Baronien ebenfalls darauf hin.


Paragraph 4

Lupien ist ein freies und unabhängiges Kaiserreich. Diese Freiheit und Unabhängigkeit soll auch für alle Einwohner Lupiens gelten.


Paragraph 5

Die Freiheit, Würde und die geistige, körperliche und magische Unversehrtheit eines jeden Lebewesens, ob Lupianer oder Fremder ist unantastbar.

Diese zu achten und zu schützen ist Verpflichtung jeglicher staatlichen Gewalt.

Weiteres regelt das Landesrecht.


Paragraph 6

Jeder Lupianer ist frei, unabhängig seiner Wesenheit, seiner Rasse, seines Geschlechtes, seiner Religion, seiner magischen Ausübung und seines Broterwerbs. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


Paragraph 7

Einwohner Lupiens ist jeder, der Haus, Hof und Land sein Eigen nennt und bereits 3 Monate im Lande verbracht hat, nach dem Gewohnheitsrecht in Lupien lebt oder in Lupien geboren ist.


Paragraph 8

Die Ausübung von Religion ist erlaubt. Ein jeder darf seine Religion und seinen Glauben frei wählen und frei ausüben. Dritte dürfen nur mit ihrem Einverständnis involviert werden Ausnahmen dieser Regelung ist der Selbstschutz.


Paragraph 9

Die Ausübung von Magie ist erlaubt. Magie darf nicht zum Schaden Dritter genutzt werden, es sei denn ihr Einverständnis liegt vor. Ausnahme dieser Regelung ist der Selbstschutz.

Selbstschutz gilt für die unmittelbare Gefahrenabwehr für sich selbst und direkt betroffene Dritte.


Paragraph 10

Das Tragen, Führen und Nutzen von Waffen ist erlaubt. Waffen dürfen nicht zum Schaden Dritter genutzt werden, es sei denn ihr Einverständnis liegt vor. Ausnahme dieser Regelung ist der Selbstschutz.